Gesetzliche Betreuungen

Wer durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder eine psychische Erkrankung längerfristig seine rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und keine entsprechende Vorsorge getroffen hat, benötigt eine Betreuerin oder einen Betreuer.

 

Betreuer werden vom Betreuungsgericht für festgelegte Aufgabenkreise formell eingesetzt und kontrolliert.

 

Der Betreuungsverein im Bürgerinstitut besteht seit 1991 als eigenständiger Arbeitsbereich. Drei hauptamtliche Betreuer/innen und ca. 30 ehrenamtliche Betreuer/innen unterstützen im Auftrag des Betreuungsgerichts Menschen im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung.

 

  • Wir beraten und begleiten ehrenamtliche Betreuer/innen in Einzelgesprächen und in Fortbildungsveranstaltungen
  • Wir stehen ehrenamtlichen Betreuern - nach Beschluss des Gerichts – als Verhinderungsbetreuer (Vertretung) zur Verfügung
  • Wir bieten Vorträge und Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen und Firmen.

 

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