Vorsorgeberatung
Wer durch Unfall, Krankheit oder im Alter vorübergehend oder dauerhaft seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, hat die Möglichkeit, schon vorher festzulegen, wer die rechtliche Vertretung für sie/ihn übernehmen soll. Eine gesetzliche Betreuung durch das Betreuungsgericht wird dadurch vermieden. Wir beraten Einzelpersonen, Familien oder Gruppen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bei der Formulierung dieser persönlichen Dokumente und über den rechtlichen Rahmen von Patientenverfügungen und die evtl. Erforderlichkeit einer weiteren Beratung durch einen Arzt oder Notar. Wir unterstützen bereits tätige Bevollmächtigte durch Beratung und Hilfe im administrativen Bereich. Im Einzelfall vertreten wir Bevollmächtigte, falls diese/r vorübergehend ihre/ seine Aufgaben (z.B. durch Krankheit) nicht wahrnehmen kann. Wir sind behilflich bei der Suche nach einem Bevollmächtigten und klären diesen über seine Aufgaben und Pflichten auf bei der Änderung oder Ergänzung bestehender Verfügungen bei regelmäßiger / jährlicher Prüfung bzw. Anpassung an neue Gegebenheiten oder Gesetzesänderungen.
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